AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Handwerker-Service-Thormann
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Firma Handwerker - Service Thormann (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
- Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert begonnen und durchgeführt werden können (z. B. freier Zugang zur Baustelle, Bereitstellung von Strom und Wasser).
- Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Vorbereitungen, verweigerter Zutritt), berechtigen den Auftragnehmer, den dadurch entstehenden Mehraufwand und Wartezeiten in Rechnung zu stellen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Schutz vor Zahlungsausfall)
- Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
- Abschlagszahlungen / Anzahlung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 40% der voraussichtlichen Auftragssumme sowie Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder geliefertes Material zu verlangen.
- Rechnungen und Abschlagsforderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Auftraggeber mit einer (Abschlags-)Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten nach vorheriger Androhung bis zur vollständigen Bezahlung sofort einzustellen. Die Frist für die Fertigstellung verlängert sich entsprechend.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Materialien, Bauteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände vor der vollständigen Bezahlung zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
- Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers zur Abnahme verpflichtet. Eine förmliche Abnahme kann vereinbart werden.
- Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Fertigstellung und Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen ab, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Nutzung der Leistung (z. B. Einzug, Inbetriebnahme) steht der Abnahme gleich.
- Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich angezeigt werden.
§ 6 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht am Liefergegenstand oder Gewerk selbst entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.